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Mitarbeiten an der „inklusiven Gesellschaft“

 

Detlef Hagenbruch von den Freien Wählern Köln berichtet aus seiner Arbeit als Sachkundiger Bürger im LVR

Die Chancengleichheit von Erwachsenen und Kindern mit Behinderungen im Rheinland steht im Mittel­punkt der Kommission Inklusion, die der Landschaftsverband Rheinland (LVR) gebildet hat. Mit dabei ist auch Dipl.-Ing. Detlef Hagenbruch, der als Vertreter der Freien Wähler Köln, Sachkundiger Bürger im LVR, aus dieser Kommission berichtet.

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland geltendes Recht. Darin verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderung auf der Grundlage der Chancengleichheit zu gewährleisten. So bildete der LVR inzwischen ein Kompetenzteam Inklusion, dessen Aufgabe es ist, die in den jeweiligen Dezernaten des LVR erarbeiteten Strategien und Maßnahmen zur Realisierung der Anforderungen der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen zusammenzuführen, für den Verwaltungsvorstand zu bündeln und damit auch die Grundlage für die Abstimmungsprozesse mit der politischen Vertretung in der Kommission vorzubereiten.


Aber es gibt große Schwierigkeiten zu überwinden: Hagenbruch: Die grundsätzliche Unvereinbarkeit unseres noch ausgrenzenden und aussondernden Regel- und Sonderschulsystems geht mit dem Anspruch der Konvention auf vollständige Inklusion oder Einbeziehung der Menschen mit Behinderung nicht konform.“  Außerdem gibt es z.Z.. in Köln nur ca. 900 verfügbare Plätze mit gemeinsamem Unterricht, denn in Regelschulen stößt man meist auf personelle Grenzen und/oder individuelle Förderkonzepte sind darin nicht umsetzbar“. Und weiter: „Wir sind im Interesse auch der Menschen mit Behinderungen unter uns verpflichtet, ein integratives Bildungssystem einzuführen, dass Menschen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem und Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführenden Schulen ausgeschlossen werden.“

 

Der Aufbau eines inklusiven Bildungssystems bedarf eines Übergangsprozesses, in dem zwei Systeme zusammen wachsen. Hier müssen sich allgemeine Schulen ebenso verändern wie die Förderschulen. Neben der ohnehin anstehenden Schulreform und den notwendigen Anpassungen der Schulen an die demographische Entwicklung ist dies ein weiterer Kraftakt.

 

So war bei der Verabschiedung des LVR-Etats für 2010 allen Beteiligten klar, dass der LVR sich in den nächsten Jahren vor allem mit dem Thema Inklusion beschäftigen muss. Angesichts knapper Mittel bedeutet dies, auf allen Ebenen die Konzentration auf die wesentlichen Aufgaben. Dies ist ja ohnehin der rote Faden der Arbeit der Freien Wähler.